Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder ruhen? 2026

Christian Elsbeck · 13. August 2026 · 9 Min.

Messing-Sanduhr neben dunkler Dokumentenmappe und Füller auf Schreibtisch als Symbol für die Entscheidung über eine alte Lebensversicherung 2026

Eine alte Lebensversicherung zu kündigen ist 2026 fast immer die teuerste Lösung. Wer vor 2005 abgeschlossen hat, sitzt oft auf einem Garantiezins von bis zu 4 Prozent, den es am Markt nicht mehr gibt: Der Höchstrechnungszins für Neuverträge liegt laut Deutscher Aktuarvereinigung (DAV) auch 2026 bei nur 1,0 Prozent. Beim Kündigen bekommst du lediglich den Rückkaufswert, gekürzt um einen Stornoabzug. Besser fahren die meisten mit zwei Alternativen: die Police beitragsfrei stellen (§ 165 VVG) und den hohen Garantiezins weiterlaufen lassen, oder den Vertrag auf dem Zweitmarkt verkaufen, wo oft 3 bis 5 Prozent mehr als der Rückkaufswert drin sind. Kündigen ergibt nur Sinn, wenn du das Geld dringend brauchst und kein Käufer den Vertrag übernimmt. Welche Option für dich die richtige ist, hängt vor allem am Abschlussjahr und am garantierten Zins.

Lohnt es sich 2026, eine alte Lebensversicherung zu kündigen?

Kündigen lohnt sich 2026 nur in Ausnahmefällen. Alte Verträge aus den 1990ern oder frühen 2000ern haben häufig Garantiezinsen von 3,25 bis 4 Prozent auf den Sparanteil. Dieser Zins ist vertraglich zugesichert und läuft weiter, solange die Police besteht. Wer kündigt, gibt diese Verzinsung unwiderruflich auf.

Zum Vergleich: Der Höchstrechnungszins, also die Obergrenze für Garantien bei Neuverträgen, wurde zum Januar 2025 auf 1,0 Prozent angehoben. Das war laut Bundesfinanzministerium die erste Erhöhung seit über 30 Jahren, zuvor lag er bei 0,25 Prozent. Die DAV empfiehlt, den Wert auch 2026 bei 1,0 Prozent zu belassen. Ein Garantiezins von 4 Prozent ist heute schlicht nicht mehr zu bekommen.

Dazu kommt: In den ersten Jahren zahlst du vor allem Abschluss- und Vertriebskosten ab. Erst danach baut sich echtes Guthaben auf. Wer früh kündigt, verliert also doppelt: einmal den Zins und einmal die bereits bezahlten Kosten, die nicht mehr zurückkommen.

Was bekommst du beim Kündigen zurück?

Beim Kündigen erhältst du den Rückkaufswert, nicht die Summe deiner eingezahlten Beiträge. Der Rückkaufswert ist das angesparte Deckungskapital abzüglich eines Stornoabzugs, den der Versicherer nach § 169 VVG erheben darf. Gerade in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter dem, was du eingezahlt hast.

Der Grund ist die anfängliche Kostenverrechnung: Abschlusskosten werden auf die ersten Vertragsjahre verteilt. Kündigst du in dieser Phase, ist rechnerisch kaum Guthaben da. Ein Rechenbeispiel für eine typische Kapitallebensversicherung:

Kennzahl Beispielwert
Eingezahlte Beiträge (Profil: Abschluss 2001, 25 Jahre Laufzeit) 48.000 €
Garantiezins des Altvertrags 3,25 %
Rückkaufswert bei Kündigung heute ca. 52.000 €
Stornoabzug bereits eingerechnet
Steuer auf Ertrag (Vertrag vor 2005, über 12 Jahre) 0 €
Auszahlung bei Kündigung ca. 52.000 €

Bei einem sehr alten Vertrag kann der Rückkaufswert also über den Beiträgen liegen, weil der hohe Garantiezins über zwei Jahrzehnte gearbeitet hat. Trotzdem wächst genau dieser Vertrag weiter, wenn du ihn nicht anfasst. Kündigst du dagegen einen jungen Vertrag, ist der Rückkaufswert regelmäßig niedriger als die Einzahlungen.

Lebensversicherung verkaufen: Wann bringt der Zweitmarkt mehr?

Der Verkauf auf dem Zweitmarkt bringt in der Regel mehr als die Kündigung, weil spezialisierte Ankäufer meist 3 bis 5 Prozent über dem Rückkaufswert zahlen. Bei einzelnen Verträgen, etwa privaten Rentenversicherungen, kann der Aufschlag laut Marktbeobachtungen bis zu 15 Prozent erreichen. Der Käufer führt den Vertrag weiter und profitiert vom garantierten Zins.

Verkaufen lassen sich nur kapitalbildende Verträge mit Rückkaufswert, also klassische Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Policen. Reine Risikolebensversicherungen haben keinen Substanzwert und sind nicht verkäuflich.

Ein wichtiger Hinweis zur Marktlage 2026: Der Zweitmarkt ist derzeit angespannt. Nicht jeder Anbieter kauft jeden Vertrag an, und seriöse Aufkäufer prüfen genau. Angebote, die pauschal 30 Prozent Aufschlag versprechen, solltest du kritisch hinterfragen. Lass dir immer den konkreten Rückkaufswert deines Versicherers nennen und vergleiche das Verkaufsangebot damit. Nur so siehst du den echten Mehrwert.

Beitragsfrei stellen: der unterschätzte Mittelweg

Beitragsfrei stellen heißt, du zahlst keine Beiträge mehr, lässt das angesparte Kapital aber im Vertrag. Das Guthaben wird weiter mit dem garantierten Zins verzinst, die Versicherungssumme sinkt entsprechend. Rechtlich ist das in § 165 VVG verankert und zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestsumme erreicht ist.

Für alte Verträge ist das oft die klügste Wahl. Der entscheidende Vorteil: Der hohe Garantiezins und die steuerliche Uhr laufen weiter. Du bleibst investiert, ohne monatlich Geld nachzuschieben, und sicherst dir den Zins, den es am Markt nicht mehr gibt. So wird Liquidität frei, ohne dass du den Vertrag opferst.

Beitragsfreistellung ist besonders sinnvoll, wenn du die monatliche Rate nicht mehr stemmen willst, aber den Zins nicht verlieren möchtest. Wenn du die frei werdende Sparrate anders anlegen willst, prüfe zuerst, ob eine kostengünstige Alternative wie eine Nettopolice oder ein ETF-Sparplan im Vergleich zur ETF-Police überhaupt an die garantierte Verzinsung herankommt. Häufig ist die alte Police der bessere Sockel deiner Altersvorsorge, den du einfach ruhen lässt.

Was kostet dich die Kündigung an Steuern?

Wie eine Auszahlung besteuert wird, hängt am Abschlussjahr. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und mindestens 12 Jahre liefen, sind bei Auszahlung komplett steuerfrei. Das ist ein zentraler Grund, solche Altverträge zu behalten. Für Verträge ab 2005 gilt die 12/62-Regel.

Die 12/62-Regel bedeutet: Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und wird das Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, und zwar mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (Halbeinkünfteverfahren). Der Ertrag ist dabei Auszahlung minus eingezahlte Beiträge.

Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, fällt auf den vollen Ertrag Abgeltungsteuer an: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, also rund 26,375 Prozent. Wichtig: Das Halbeinkünfteverfahren beantragst du selbst in der Steuererklärung, der Versicherer wendet es nicht automatisch an. Bei individuellen Steuerfragen sprich mit deinem Steuerberater. Willst du eine frei werdende Rate steuerlich clever weiterverwenden, kannst du mit dem Rürup-Steuerrechner in Sekunden sehen, wie viel eine Basisrente an Steuer zurückholt.

Vertrag abgeschlossen Haltedauer Auszahlung ab 62 Besteuerung des Ertrags
vor 01.01.2005 mind. 12 Jahre egal komplett steuerfrei
ab 01.01.2005 mind. 12 Jahre ja nur halber Ertrag, persönlicher Satz
ab 01.01.2005 unter 12 Jahre egal voller Ertrag, ca. 26,375 %

So gehst du vor, bevor du irgendetwas kündigst

Bevor du eine Police auflöst, arbeite diese Reihenfolge ab. So triffst du keine teure Bauchentscheidung.

  1. Vertrag heraussuchen und Abschlussjahr prüfen. Vor 2005 bedeutet fast immer: behalten oder beitragsfrei stellen.
  2. Garantiezins im Versicherungsschein nachlesen. Alles ab 2,75 Prozent aufwärts ist heute wertvoll.
  3. Aktuellen Rückkaufswert schriftlich beim Versicherer anfordern.
  4. Ein bis zwei Verkaufsangebote vom Zweitmarkt einholen und mit dem Rückkaufswert vergleichen.
  5. Prüfen, ob Beitragsfreistellung reicht, falls es dir nur um die monatliche Belastung geht.
  6. Steuerfolgen der Auszahlung klären, besonders die 12/62-Regel.

Erst wenn du diese Zahlen nebeneinander hast, siehst du, welche Option wirklich am meisten übrig lässt. In den meisten Fällen ist es nicht die Kündigung.

Einwand: "Ich brauche das Geld doch jetzt"

Wenn du kurzfristig Geld brauchst, ist Kündigen selten der einzige Weg. Viele Verträge erlauben ein Policendarlehen, bei dem du dir Kapital gegen deinen Vertrag leihst, ohne ihn aufzulösen. Der Garantiezins bleibt erhalten, der Vertrag läuft weiter. Auch ein Teilrückkauf ist bei manchen Policen möglich.

Kündigen aus einer akuten Geldnot heraus führt oft dazu, dass du einen hochverzinsten Vertrag für einen im Verhältnis kleinen Betrag opferst. Rechne deshalb immer durch, was dich das Aufgeben des Garantiezinses über die Restlaufzeit kostet. Häufig ist der scheinbar schnelle Griff zur Kündigung die teuerste Variante. Ein kurzes Gespräch mit einem unabhängigen Berater klärt, ob Darlehen, Teilrückkauf oder Beitragsfreistellung die bessere Brücke sind. Wie die Police in eine durchdachte Strategie passt, zeigt unser Überblick zur Altersvorsorge für Selbstständige und die Sparte Leben und Vorsorge.

Häufige Fragen

Ist der Rückkaufswert höher als meine eingezahlten Beiträge?

Bei sehr alten Verträgen mit hohem Garantiezins kann der Rückkaufswert über den Einzahlungen liegen, weil der Zins über viele Jahre gearbeitet hat. Bei jungen Verträgen ist er fast immer niedriger, weil zuerst Abschlusskosten verrechnet werden und ein Stornoabzug greift. Fordere den konkreten Wert schriftlich an.

Lohnt sich der Verkauf auf dem Zweitmarkt wirklich?

Meist ja, denn Ankäufer zahlen oft 3 bis 5 Prozent über dem Rückkaufswert, bei Rentenversicherungen teils mehr. Verkäuflich sind nur kapitalbildende Verträge mit Rückkaufswert. 2026 ist der Markt angespannt, nicht jeder Vertrag findet einen Käufer. Vergleiche jedes Angebot mit dem Rückkaufswert deines Versicherers.

Verliere ich beim Beitragsfrei stellen meinen Garantiezins?

Nein. Beim Beitragsfrei stellen nach § 165 VVG bleibt dein bestehendes Guthaben im Vertrag und wird weiter mit dem garantierten Zins verzinst. Nur die Versicherungssumme sinkt, weil keine neuen Beiträge dazukommen. Der hohe Zins alter Verträge und die steuerliche Haltefrist laufen unverändert weiter.

Muss ich die Auszahlung meiner Lebensversicherung versteuern?

Das hängt am Abschlussjahr. Verträge vor dem 1. Januar 2005 sind nach 12 Jahren Laufzeit steuerfrei. Für Verträge ab 2005 gilt die 12/62-Regel: Bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 ist nur der halbe Ertrag steuerpflichtig. Sonst fallen rund 26,375 Prozent auf den vollen Ertrag an.

Fazit

Die Kündigung einer alten Lebensversicherung ist 2026 fast immer die schlechteste der möglichen Optionen. Alte Verträge tragen einen Garantiezins, den Neuverträge mit ihrem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent nicht mehr erreichen. Wer flexibel bleiben will, stellt die Police beitragsfrei und behält den Zins. Wer wirklich aussteigen will, verkauft besser auf dem Zweitmarkt als zu kündigen. Und wer nur Liquidität braucht, prüft Policendarlehen oder Teilrückkauf. Entscheide erst, wenn Rückkaufswert, Garantiezins, Verkaufsangebot und Steuerfolgen als Zahlen vor dir liegen.

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