PKV in der Steuererklärung: Selbstständige 2026
Robin Koch · 21. Oktober 2026 · 9 Min.
Als Selbstständiger trägst du deine PKV-Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung ein. Der Basisanteil deiner Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar, seit dem Bürgerentlastungsgesetz ohne Deckel. In der Praxis sind das meist rund 80 bis 85 Prozent deines Monatsbeitrags. Den genauen absetzbaren Betrag meldet dein Versicherer elektronisch ans Bundeszentralamt für Steuern, du findest ihn auch auf deiner Beitragsbescheinigung. Komfortbausteine wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nur im Rahmen eines Höchstbetrags, der bei Selbstständigen durch den Basisbeitrag fast immer schon ausgeschöpft ist. Für dich als Selbstständigen ist das ein starker Hebel: Dein Beitrag senkt direkt dein zu versteuerndes Einkommen. Diese Anleitung zeigt dir Zeile für Zeile, welche Beträge wohin gehören.
Wo trägst du deine PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein?
Deine PKV-Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Den Basisbeitrag zur Krankenversicherung trägst du im Abschnitt zu den Beiträgen zur Krankenversicherung ein, den Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung in die dafür vorgesehene Zeile direkt darunter. Komfort- und Wahlleistungen kommen separat in den Bereich der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Die genauen Zeilennummern verschieben sich von Jahr zu Jahr, deshalb orientierst du dich an den Feldbezeichnungen statt an Nummern. In ELSTER ist die Anlage Vorsorgeaufwand ein eigener Reiter, den du bei der Einkommensteuererklärung hinzufügst. Als Selbstständiger gibst du deine Gewinneinkünfte parallel in der Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbetreibende) an, die Vorsorgeaufwendungen laufen davon getrennt.
Wichtig: Es gibt kein eigenes Betriebsausgaben-Feld für die PKV. Deine Krankenversicherung ist keine Betriebsausgabe, sondern eine private Sonderausgabe. Sie mindert also nicht deinen Gewinn, sondern dein zu versteuerndes Einkommen eine Stufe später. Das Ergebnis ist bei der Einkommensteuer identisch, nur der Ort im Formular ist ein anderer.
Welcher Teil deines PKV-Beitrags ist absetzbar?
Absetzbar ist der Basisanteil deines Beitrags, nicht der volle Beitrag. Der Basisanteil deckt die Leistungen ab, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder ein optionales Krankentagegeld gehören nicht dazu. In der Praxis liegt der Basisanteil je nach Tarif bei etwa 80 bis 85 Prozent.
Den exakten Wert musst du nicht selbst schätzen. Dein Versicherer ermittelt ihn nach einem gesetzlich festgelegten Punktesystem und weist ihn gesondert auf deiner Beitragsbescheinigung aus. Genau dieser Betrag ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbegrenzt abziehbar, dazu kommt der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung in voller Höhe.
Die private Pflegepflichtversicherung zählt übrigens komplett zur Basisabsicherung. Sie ist Pflicht und wird steuerlich wie der Krankenversicherungs-Basisanteil behandelt, also ohne Abschlag. Wenn du einen Krankentagegeldtarif hast, rechnest du dessen Beitrag nicht zur Basis. Dafür ist die spätere Leistung aus dem Krankentagegeld steuerfrei, das ist der faire Ausgleich.
Rechenbeispiel: So viel setzt ein Selbstständiger 2026 ab
Ein Rechenbeispiel macht den Effekt greifbar. Nimm einen selbstständigen Grafiker, 38 Jahre, mit einem PKV-Gesamtbeitrag von 680 Euro im Monat, davon 85 Prozent Basisanteil, plus 95 Euro private Pflegepflichtversicherung. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart er so deutlich mehr als 3.000 Euro Steuern pro Jahr.
| Position | Betrag pro Jahr | Absetzbar |
|---|---|---|
| PKV-Gesamtbeitrag (680 Euro x 12) | 8.160 Euro | anteilig |
| davon Basisanteil (85 Prozent) | 6.936 Euro | voll |
| private Pflegepflichtversicherung (95 Euro x 12) | 1.140 Euro | voll |
| Komfort-/Wahlleistungen (15 Prozent) | 1.224 Euro | meist 0 Euro |
| absetzbare Sonderausgaben | 8.076 Euro | 8.076 Euro |
| Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz | rund 3.392 Euro |
Die Komfortleistungen in Höhe von 1.224 Euro wirken sich hier nicht aus, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch den Basisbeitrag längst gesprengt ist. Das klingt zunächst ärgerlich, ist aber kein echter Nachteil: Der weitaus größte Teil deines Beitrags ist bereits voll abgesetzt. Die genaue Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, deshalb ist das hier eine Orientierung und keine Steuerberatung.
Welche Höchstbeträge gelten und warum sie dich selten bremsen?
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt nach § 10 Abs. 4 EStG ein Höchstbetrag von 2.800 Euro für Selbstständige ohne steuerfreien Zuschuss und 1.900 Euro für Angestellte, Rentner und Beamte mit Beihilfe. Dieser Deckel betrifft aber nur den Teil oberhalb der Basisabsicherung, denn der Basisbeitrag selbst ist unbegrenzt abziehbar.
| Personengruppe | Höchstbetrag sonstige Vorsorge | Basisbeitrag KV/PV |
|---|---|---|
| Selbstständige ohne Zuschuss | 2.800 Euro | unbegrenzt absetzbar |
| Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss | 1.900 Euro | unbegrenzt absetzbar |
| Beamte mit Beihilfe | 1.900 Euro | unbegrenzt absetzbar |
In der Realität ist dieser Höchstbetrag für dich als Selbstständigen fast bedeutungslos. Schon dein Basisbeitrag allein liegt in aller Regel weit über 2.800 Euro im Jahr und ist eben unbegrenzt abziehbar. Der Deckel wirkt nur dort, wo zusätzliche Policen wie eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung mit abgesetzt werden sollen. Diese laufen dann oft ins Leere, weil der Topf bereits voll ist. Für die reine Krankenversicherung gilt: Der Basisanteil kommt immer durch.
So gehst du in ELSTER Schritt für Schritt vor
In ELSTER brauchst du für deine PKV nur wenige Minuten. Du legst die Einkommensteuererklärung an, fügst die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu und überträgst die Werte von deiner Beitragsbescheinigung. Seit 2026 melden die privaten Krankenversicherer die Basisbeiträge zusätzlich elektronisch, viele Felder sind daher vorbelegt. Prüfen musst du sie trotzdem selbst.
So gehst du konkret vor:
- Logge dich in ELSTER ein und starte die Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr.
- Füge die Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Anlage S oder G für deine selbstständigen Einkünfte hinzu.
- Nimm deine Beitragsbescheinigung des Versicherers zur Hand. Dort steht der absetzbare Basisanteil KV und der Pflegepflichtbeitrag getrennt ausgewiesen.
- Trage den Basisanteil der Krankenversicherung und den Pflegepflichtbeitrag in die entsprechenden Felder ein.
- Erfasse Komfort- und Wahlleistungen im Bereich der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, auch wenn sie sich oft nicht auswirken.
- Kontrolliere die vorbelegten Werte gegen deine Bescheinigung und reiche erst dann ab.
Wenn die vorausgefüllten Zahlen abweichen, gilt immer deine Beitragsbescheinigung. Melde eine Abweichung deinem Versicherer, damit die elektronische Übermittlung korrigiert wird.
PKV-Beiträge vorauszahlen: der Dreifach-Hebel
Du darfst deine PKV-Basisbeiträge im Voraus zahlen und bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags im Zahlungsjahr absetzen. Diese Regel steht in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist das ein wirkungsvoller Hebel, um die Steuerlast gezielt in ein starkes Jahr zu verlagern.
Praktisch heißt das: In einem umsatzstarken Jahr zahlst du zusätzlich zu den laufenden Beiträgen bis zu zwei weitere Jahresbeiträge im Voraus an deinen Versicherer. Diese Vorauszahlung setzt du komplett im selben Jahr ab und drückst deinen Grenzsteuersatz. In den beiden Folgejahren hast du dann keine oder nur geringe Krankenversicherungsbeiträge mehr zum Absetzen, was in einem schwachen Jahr verschmerzbar ist.
Ein Detail entscheidet über das Jahr der Zuordnung: Zahlungen bis zum 21. Dezember rechnet das Finanzamt dem laufenden Jahr zu, Zahlungen danach dem Folgejahr. Das ergibt sich aus dem Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG. Wer den Steuereffekt noch im alten Jahr will, überweist also rechtzeitig. Wie du die Strategie sauber aufsetzt, zeigt dir unser Beitrag zu PKV-Beiträge vorauszahlen.
Häufiger Irrtum: Ist wirklich mein voller Beitrag absetzbar?
Nein, absetzbar ist der Basisanteil, nicht der komplette Beitrag. Dieser Irrtum ist der häufigste rund um die PKV-Steuer. Wer seinen vollen Monatsbeitrag ansetzt, bekommt vom Finanzamt eine Korrektur, weil Komfortbausteine nicht zur Basisabsicherung zählen und der Höchstbetrag für sonstige Vorsorge meist schon erschöpft ist.
Das ist aber kein Grund zur Enttäuschung. Der nicht absetzbare Teil ist genau der Anteil, der dir im Alltag mehr Leistung bringt, etwa die freie Arztwahl oder das Einbettzimmer. Diesen Komfort bezahlst du bewusst, und er ist mit rund 15 Prozent des Beitrags überschaubar. Gleichzeitig ist der große Rest voll steuerwirksam.
Clever wird es, wenn du PKV-Beitrag und Steuerersparnis zusammen denkst. Dein tatsächlicher Nettoaufwand liegt bei einem hohen Grenzsteuersatz oft deutlich unter dem, was du monatlich überweist. Wie sich dein Beitrag nach Steuer wirklich anfühlt, rechnet dir unser Artikel zu PKV-Beitrag netto nach Steuer vor. Und wenn du grundsätzlich wissen willst, wie viel absetzbar ist, lies PKV steuerlich absetzen. Mehr zur privaten Krankenversicherung findest du auf unserer Spartenseite.
Häufige Fragen
Sind PKV-Beiträge für Selbstständige Betriebsausgaben?
Nein. Die private Krankenversicherung ist eine private Sonderausgabe, keine Betriebsausgabe. Du trägst sie deshalb nicht in die Gewinnermittlung der Anlage S oder G ein, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand. Steuerlich wirkt sie trotzdem voll, nur eine Stufe später bei deinem zu versteuernden Einkommen.
Wie viel Prozent meines PKV-Beitrags kann ich absetzen?
Absetzbar ist der Basisanteil, in der Praxis meist rund 80 bis 85 Prozent deines Krankenversicherungsbeitrags, plus die private Pflegepflichtversicherung in voller Höhe. Den exakten Wert weist dein Versicherer nach einem gesetzlichen Punktesystem gesondert auf der Beitragsbescheinigung aus. Dieser Basisanteil ist nach § 10 EStG unbegrenzt abziehbar.
Muss ich meine PKV-Beiträge seit 2026 überhaupt noch angeben?
Ja. Zwar melden die Versicherer die Basisbeiträge seit 2026 elektronisch ans Bundeszentralamt für Steuern, und viele Felder sind in ELSTER vorbelegt. Prüfen und freigeben musst du die Werte aber selbst. Maßgeblich bleibt deine Beitragsbescheinigung, bei Abweichungen gilt immer dein Dokument.
Lohnt sich die Vorauszahlung der PKV-Beiträge?
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen oft ja. Du darfst bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags vorauszahlen und im Zahlungsjahr absetzen. So verlagerst du die Steuerlast in ein starkes Jahr. Wichtig ist der Zahlungszeitpunkt bis 21. Dezember, sonst zählt die Zahlung erst fürs Folgejahr.
Fazit
Deine PKV-Beiträge gehören als Selbstständiger in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die Gewinnermittlung. Der Basisanteil deiner Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist nach § 10 EStG unbegrenzt absetzbar und senkt dein zu versteuerndes Einkommen spürbar. Übernimm die Werte exakt von deiner Beitragsbescheinigung, prüfe die vorbelegten Felder und nutze in starken Jahren die Vorauszahlung als Steuerhebel.
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