Rürup-Rente Auszahlung: Besteuerung der Basisrente 2026
Christian Elsbeck · 20. Oktober 2026 · 8 Min.
Deine Rürup-Rente wird in der Auszahlung nachgelagert besteuert: Nicht die Einzahlung trägt die Steuer, sondern die spätere Rente. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent deiner Basisrente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben steuerfrei (§ 22 EStG). Versteuert wird dieser Anteil mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht pauschal mit 84 Prozent. Im Ruhestand liegt dieser Satz bei den meisten Selbstständigen deutlich unter dem Satz der Erwerbsphase. Genau das ist der Hebel der Basisrente: In der Einzahlphase ziehst du die Beiträge zu einem hohen Grenzsteuersatz ab, in der Auszahlung versteuerst du zu einem niedrigeren. Der steuerfreie Anteil wird einmalig zu Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben und bleibt dein Leben lang gleich. Wie hoch die Steuer konkret ausfällt, zeigt dir dieser Artikel mit einem Rechenbeispiel 2026.
Wie wird die Rürup-Rente in der Auszahlung besteuert?
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Du versteuerst also nicht die Beiträge, sondern die ausgezahlte Rente als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil im Jahr deines Rentenbeginns. Bei Start 2026 sind das 84 Prozent der Jahresrente.
Die Basisrente gehört steuerlich zur ersten Schicht der Altersvorsorge, genau wie die gesetzliche Rente. Beide folgen demselben Prinzip: Weil du die Beiträge in der Ansparphase absetzen konntest, greift der Fiskus erst in der Auszahlung zu. Die Rente fließt in deine Steuererklärung ein und wird mit deinem individuellen Steuersatz belastet. Eine pauschale Abgeltungsteuer wie bei Kapitalerträgen gibt es hier nicht.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Besteuerungsanteil und Steuersatz. Der Besteuerungsanteil von 84 Prozent sagt nur, welcher Teil der Rente überhaupt steuerpflichtig ist. Wie viel Steuer am Ende anfällt, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab, also auch von gesetzlicher Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026?
Bei einem Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Basisrente steuerpflichtig und 16 Prozent steuerfrei. Der Anteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer später in Rente geht, muss einen höheren Teil versteuern. Den vollen Satz von 100 Prozent erreichen erst Jahrgänge mit Rentenbeginn ab 2058.
Ursprünglich sollte der Besteuerungsanteil schon 2040 bei 100 Prozent liegen. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg verlangsamt, um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Seitdem gilt der sanftere Pfad von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr. Für dich bedeutet das: Je früher deine Auszahlung startet, desto größer dein dauerhaft steuerfreier Anteil.
Die folgende Tabelle zeigt den steuerpflichtigen Anteil nach dem Jahr des Rentenbeginns.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2028 | 85,0 % | 15,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| ab 2058 | 100 % | 0 % |
Wie wird der steuerfreie Rentenfreibetrag festgelegt?
Der steuerfreie Anteil wird einmalig zu Rentenbeginn in einen festen Eurobetrag umgerechnet. Grundlage ist die erste volle Jahresrente. Dieser Rentenfreibetrag bleibt dann dauerhaft gleich, egal wie stark deine Rente später steigt. Jede spätere Rentenerhöhung ist zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Ein Beispiel macht das klar: Startet deine Basisrente 2026 mit 1.000 Euro im Monat, also 12.000 Euro im Jahr, sind 16 Prozent steuerfrei. Das ergibt einen festen Freibetrag von 1.920 Euro pro Jahr. Steigt deine Rente Jahre später auf 1.100 Euro monatlich, bleibt der Freibetrag trotzdem bei 1.920 Euro. Der zusätzliche Betrag wird voll versteuert.
Dieses System klingt zunächst nachteilig, hat aber einen klaren Vorteil: Der Freibetrag wird aus dem ersten vollen Jahr berechnet. Ein Rentenbeginn im Januar sichert dir deshalb oft einen höheren festen Freibetrag als ein Start mitten im Jahr, weil dann zwölf volle Monatsrenten in die Berechnung einfließen.
Rechenbeispiel: So viel Steuer zahlst du auf deine Basisrente
Ein konkretes Profil zeigt die reale Steuerlast. Nimm eine Selbstständige, 67 Jahre, Rentenbeginn 2026, mit einer Basisrente von 1.500 Euro im Monat. Das sind 18.000 Euro im Jahr. Davon sind 84 Prozent steuerpflichtig und 16 Prozent als fester Freibetrag steuerfrei.
| Position | Betrag 2026 |
|---|---|
| Jahresrente (Basisrente) | 18.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil (84 %) | 15.120 € |
| Fester Rentenfreibetrag (16 %) | 2.880 € |
| Grundfreibetrag Ledige (§ 32a EStG) | 12.348 € |
Ist die Basisrente ihre einzige Einkunft, bleibt nach Abzug des steuerpflichtigen Anteils und des Grundfreibetrags nur ein kleiner Rest zu versteuern. Die tatsächliche Steuerlast ist dann niedrig. Kommen weitere Einkünfte dazu, etwa eine gesetzliche Rente oder Mieteinnahmen, steigt der zu versteuernde Betrag und damit der Steuersatz. Die genaue Höhe hängt immer von deiner Gesamtsituation ab, deshalb gilt: Lass deine persönliche Steuerlast vor Rentenbeginn von deinem Steuerberater durchrechnen.
Wer vorab selbst grob kalkulieren will, kann die Steuerwirkung mit einem Rürup-Steuerrechner überschlagen und verschiedene Rentenhöhen durchspielen.
Warum die nachgelagerte Besteuerung für dich ein Vorteil ist
Die nachgelagerte Besteuerung ist für Selbstständige und Gutverdiener ein echter Steuerhebel, kein Nachteil. In der Einzahlphase senkst du dein zu versteuerndes Einkommen zu einem hohen Grenzsteuersatz, in der Auszahlphase versteuerst du die Rente meist zu einem deutlich niedrigeren Satz. Die Differenz bleibt bei dir.
Der Mechanismus hat zwei Ebenen. Erstens die Steuerstundung: Für 2026 kannst du bis zu 30.826 Euro als Lediger und 61.652 Euro als Verheirateter zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen (§ 10 EStG). Jeder abgesetzte Euro mindert sofort deine Steuer. Zweitens der Satzeffekt: Wer in der Erwerbsphase einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent trägt, zahlt im Ruhestand auf die Rente oft nur einen Durchschnittssteuersatz von deutlich unter 20 Prozent. Diese Spanne ist der eigentliche Gewinn.
Dazu kommt der Zinseszinseffekt. Weil du die gesparte Steuer bereits während der Ansparphase anlegen kannst, arbeitet mehr Kapital für dich. Details zur Einzahlseite findest du im Beitrag zur Rürup-Rente für Selbstständige und zum Basisrente-Höchstbeitrag 2026.
Fallen auf die Rürup-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Ob auf die Basisrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt von deinem Versichertenstatus im Ruhestand ab. Privat Krankenversicherte zahlen ihren Beitrag unabhängig von der Rentenhöhe, auf die Basisrente selbst fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Das macht die Belastung im Alter planbar.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Lage differenzierter. Pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf private Renten wie die Basisrente in der Regel keine Beiträge, weil diese nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen. Freiwillig gesetzlich Versicherte dagegen müssen grundsätzlich auf alle Einkünfte Beiträge leisten, also auch auf die Rürup-Rente.
Für Selbstständige, die ohnehin privat versichert sind, ist dieser Punkt ein klarer Pluspunkt: Die Auszahlung der Basisrente bleibt frei von zusätzlichen Sozialabgaben. Wer seinen Status noch gestalten kann, sollte die Auswirkungen vor Rentenbeginn prüfen lassen. Eine Übersicht zur privaten Absicherung findest du unter Lebensversicherung und Altersvorsorge.
So optimierst du die Besteuerung deiner Rürup-Auszahlung
Mit einigen gezielten Schritten senkst du die Steuerlast auf deine Basisrente spürbar. Entscheidend sind der Zeitpunkt des Rentenbeginns, die Verteilung deiner Einkünfte und eine saubere Planung der Gesamtsituation.
- Rentenbeginn bewusst wählen. Jedes Jahr früher sichert einen um 0,5 Prozentpunkte höheren steuerfreien Anteil, der dann dauerhaft gilt.
- Start zum Jahresanfang prüfen. Ein Rentenbeginn im Januar bringt zwölf volle Monatsrenten in die Berechnung des festen Freibetrags.
- Einkünfte im Ruhestand glätten. Je niedriger dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, desto geringer der Steuersatz auf den steuerpflichtigen Rententeil.
- Andere Einkunftsarten einbeziehen. Gesetzliche Rente, Mieten und Kapitalerträge erhöhen den Steuersatz, das gehört in die Gesamtplanung.
- Fachlichen Rat einholen. Die konkrete Steuerberechnung übernimmt dein Steuerberater, die Vorsorgestrategie planst du am besten mit unabhängiger Beratung.
Wie groß deine spätere Versorgungslücke überhaupt ist, kannst du vorab mit unserem Beitrag zum Thema Rentenlücke berechnen einschätzen. Der Unterschied zur klassischen Privatrente, die anders besteuert wird, steckt im Vergleich Rürup oder Privatrente.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Rürup-Rente sind 2026 steuerpflichtig?
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Basisrente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben steuerfrei (§ 22 EStG). Der steuerpflichtige Anteil wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht pauschal mit 84 Prozent.
Wird die Rürup-Rente wie die gesetzliche Rente besteuert?
Ja. Die Basisrente gehört zur gleichen steuerlichen Schicht wie die gesetzliche Rente und wird nachgelagert als sonstige Einkünfte besteuert. Beide nutzen denselben Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn und denselben festen Rentenfreibetrag.
Bleibt der steuerfreie Anteil mein Leben lang gleich?
Der steuerfreie Anteil wird zu Rentenbeginn aus der ersten vollen Jahresrente als fester Eurobetrag berechnet und bleibt dauerhaft konstant. Spätere Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig, der Freibetrag selbst wächst nicht mit.
Muss ich auf die Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge zahlen?
Privat Krankenversicherte zahlen auf die Basisrente keine zusätzlichen Beiträge. In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt es vom Status ab: Pflichtversicherte Rentner zahlen meist nichts, freiwillig Versicherte grundsätzlich auf alle Einkünfte.
Lohnt sich die Rürup-Rente trotz Besteuerung in der Auszahlung?
Für viele Selbstständige und Gutverdiener ja. Du setzt die Beiträge zu einem hohen Steuersatz ab und versteuerst die Rente später meist zu einem niedrigeren. Diese Satzdifferenz ist der zentrale Vorteil der nachgelagerten Besteuerung.
Fazit
Die Rürup-Rente wird in der Auszahlung nachgelagert besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben als fester Freibetrag dauerhaft steuerfrei. Versteuert wird mit deinem persönlichen Satz, der im Ruhestand meist niedriger liegt als in der Erwerbsphase. Genau diese Satzdifferenz macht die Basisrente für Selbstständige und Gutverdiener attraktiv. Plane Rentenbeginn und Einkünfte bewusst, dann holst du das Maximum aus dem Modell heraus.
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