Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnen

Ermittle, wie viel dein Arbeitgeber zu deiner privaten Krankenversicherung dazuzahlt. Live-Berechnung mit den Höchstgrenzen 2026.

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss?

Die Hälfte deines PKV-Beitrags, gedeckelt auf den fiktiven Arbeitgeberanteil einer gesetzlichen Vollversicherung: max. 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung. Insgesamt bis zu 613 € pro Monat 2026.

Warum ist der Zuschuss in Sachsen niedriger?

In Sachsen tragen Arbeitnehmer traditionell einen höheren Anteil der Pflegeversicherung. Entsprechend beträgt der Arbeitgeberanteil zur PV dort nur 1,3 %, der maximale PV-Zuschuss 75,56 €.

Gilt der Zuschuss auch für Zusatzversicherungen?

Nein. Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich nur auf die substitutive Krankenvollversicherung und die private Pflegepflichtversicherung. Private Zusatztarife (Zahn, stationär) werden nicht bezuschusst.

Muss ich den Zuschuss beim Arbeitgeber beantragen?

Ja. Reiche deine PKV-Bescheinigung bei der Personalabteilung ein. Der Zuschuss wird dann monatlich mit dem Gehalt gezahlt und ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.