PKV-Wechsel-Check: Kannst du in die private Krankenversicherung?

Erfahre in 30 Sekunden, ob du in die private Krankenversicherung wechseln kannst. Basierend auf der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026.

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Häufige Fragen

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Die JAEG legt fest, ab welchem Bruttojahreseinkommen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Für 2026 liegt sie bei 77.400 €.

Warum ist die besondere JAEG (69.750 €) niedriger?

Die besondere JAEG gilt für alle, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren. Für sie greift eine niedrigere Grenze, ein Wechsel oder Verbleib in der PKV ist bereits ab 69.750 € möglich.

Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld mit?

Ja. Alle regelmäßigen und einmaligen laufenden Bezüge zählen zum Jahresarbeitsentgelt, also auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und feste Boni.

Ich bin selbstständig. Muss ich die Grenze überschreiten?

Nein. Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrer Einkommenshöhe in die PKV wechseln. Die JAEG spielt für dich keine Rolle.